Sie sind aktuell als Geschäftskunde angemeldet und befinden sich im Privatkunden-Bereich.

Um die Angebote für Geschäftskunden zu sehen, wechseln Sie in den Geschäftskunden-Bereich.

Produktberatung und Bestellung
Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag 8 Uhr bis 20 Uhr

76_42
sure.
sure.

Switch-On Versicherung
Haushalt

Schnell ist es passiert: es entsteht Schaden an ihrem Mobiliar durch Feuer, Wasser oder ungebetene Gäste. Kurz unachtsam auf dem Velo und man fährt einen Fussgänger an. In diesen misslichen Situationen ist es gut zu wissen, dass man wenigstens finanziell abgesichert ist – dank der richtigen Haushaltversicherung. Gemeinsam bereit. Für alle Fälle.

Was ist Swisscom sure?

Swisscom sure vermittelt flexible Versicherungen, angepasst auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Haushaltversicherung in Zusammenarbeit mit unserer Partnerin Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.

Was versichert die Haushalt­versicherung?

Die Haushaltversicherung kombiniert Hausrat und Privathaftpflicht.

Versichern Sie, was Ihnen lieb und teuer ist: Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Hab und Gut, die durch Elementarereignisse, Feuer, Wasser oder Einbruch entstehen.

Schäden am Hausrat, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Ebenfalls versichert sind Sengschäden und Schäden an versicherten Sachen, die unabsichtlich Hitze oder Wärme ausgesetzt werden.

Zum Beispiel: Sie lassen eine brennende Zigarette auf das Polster des Gartenstuhls fallen.

Versichert sind Schäden am Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Zum Beispiel: Hagelkörner ruinieren Ihre neuen Gartenmöbel.

Versichert sind Schäden am Hausrat durch Flüssigkeiten, die aus Leitungen und Anlagen austreten.

Zum Beispiel: Beim Bohren beschädigen Sie eine Wasserleitung in der Wand. Das auslaufende Wasser beschädigt die Möbel.

Schäden am Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Beraubung und Einfachen Diebstahl. Als Einfacher Diebstahl gilt das Einschleichen von Tätern in die Wohnung, z.B. durch ein nur angelehntes Fenster, die versicherte Sachen entwenden.

Zum Beispiel: Während Ihrer Ferien bricht jemand gewaltsam in die Wohnung ein und entwendet Wertgegenstände wie Schmuck.

Zum Hausrat gehörende Elektrogeräte. Sprich Geräte, die mit Strom aus Batterie oder Steckdose betrieben werden, wie z.B. Handy, Laptop, Fernseher oder Staubsauger.

Zum Beispiel: Ihnen rutscht das Handy aus der Hand, es fällt auf den Boden und das Display zerspringt.

Sachen, die Sie unterwegs bei sich tragen und die gestohlen werden.

Zum Beispiel: Durch einen Trickdiebstahl wird Ihnen beim Einsteigen in den Zug der Koffer gestohlen. Ihr Mantel wird in einer Restaurantgarderobe entwendet. Aber auch Ihr am Bahnhof abgestelltes Velo, das entwendet wird.

Mobiliarglas
Bruchschäden an Verglasungen von Möbeln oder Tischplatten aus Glas.

Zum Beispiel: Ihnen fällt ein Teller auf die Glastischplatte und die Platte zerbricht.

Alle Gläser
Bruchschäden an Mobiliarglas und an Gebäudeverglasungen sowie glasähnlichen Baustoffen bei Ihnen zu Hause. Nebst Glasbestandteilen von Möbeln auch Bruchschäden an Lavabos, Keramik-Kochflächen und natürlich Fenstern.

Zum Beispiel: Sie wollen sich morgens im Bad parfümieren, der Flakon fällt Ihnen aus der Hand direkt ins Lavabo, wo er einen Sprung hinterlässt.

Schäden an Ihren Lebensmitteln, die Sie zu Hause in Tiefkühltruhen oder -Schränken aufbewahren, wenn das Gerät durch einen Ausfall des Kühlaggregats versagt hat und die Lebensmittel verdorben sind.

Zum Beispiel: Sie kommen aus den Ferien zurück und stellen fest, dass die Tiefkühltruhe ihren Geist aufgegeben hat und deshalb die Filetstücke aufgetaut und verdorben sind.

Kommt eine andere Person oder deren Besitz durch Sie zu Schaden, kann das schnell teuer werden. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich finanziell ab – weltweit.

Die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für Körper- und Sachschäden, die sie anderen Personen zufügen.

Zum Beispiel: Sie fahren mit dem Velo einen Fussgänger an, der verletzt wird. Oder Sie verursachen einen Schaden am Parkett Ihrer Mietwohnung. Oder Ihr Hund fügt jemandem Schaden zu.

Versicherungen sind berechtigt, Leistungskürzungen vorzunehmen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Mit dieser Zusatzversicherung schützen sie sich auch bei grobfahrlässigem Handeln.

Zum Beispiel: Sie überfahren mit dem Velo ein Rotlicht und fahren deshalb einen Fussgänger an, der verletzt wird. Oder Sie vergessen zu Hause, die Kerzen vor dem Einschlafen zu löschen und es entsteht dadurch ein Brand.

Schäden, die Sie als Lenker von gelegentlich geliehenen Motorfahrzeugen an diesen Fahrzeugen verursachen.

Zum Beispiel: Sie leihen das Auto eines Kollegen und beschädigen dieses beim Einparkieren.

Alle Vorteile im Überblick

Deckungen flexibel anpassen

Entsprechend Ihren Bedürfnissen, massgeschneidert auf Ihre aktuelle Lebenssituation.

Überblick in My Swisscom

Sie können Ihre Versicherung jederzeit übersichtlich und transparent in My Swisscom einsehen.

Monatlich zahlen

Zahlen Sie einmal im Monat über Ihre Swisscom-Rechnung – keine jährlichen Belastungen und kein Ratenzuschlag.

Kurze Kündigungsfristen

Bleiben Sie flexibel: Der Vertrag kann immer mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen auf Ende eines jeden Monats gekündigt werden.

Kostenlose Beratung

Unser Team steht Ihnen kostenlos zur Verfügung, um all Ihre Fragen und Anliegen zu beantworten.

Haushalt­versicherung

Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen

Kündigungsvorlage

Was passiert im Schadensfall?

Diebstahl am Bahnhof – Ihr Fahrrad sicher versichert

Entdeckung des Diebstahls

Sie kommen mit dem Zug am Bahnhof an und stellen fest, dass Ihr Velo gestohlen wurde. Ein ärgerlicher Moment. Zum Glück sind Sie versichert.

Melden Sie den Diebstahl

Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung

Ihre Versicherung prüft Ihren Fall. Dank der Absicherung gegen Diebstahl ausserhalb Ihres Wohnsitzes (einfacher Diebstahl auswärts), ist der Schaden gedeckt.

Erstattung und Ersatzbeschaffung

Die Versicherung prüft die Unterlagen. Anschliessend erhalten Sie eine Entschädigung.

Missgeschicke passieren – Zum Glück sind Sie versichert

Unerwartetes Malheur

Ihre Kinder verschütten im Spiel ein klebriges Süssgetränk auf dem teuren Wildledersofa der Grosseltern. Trotz sofortiger Reinigungsversuche bleibt ein sichtbarer Fleck zurück. Solche Missgeschicke passieren. Glücklicherweise ist Ihre Familie durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Schadenmeldung

Sie informieren Ihre Versicherung über den Vorfall und reichen die notwendigen Informationen ein: Ablauf des Vorfalls, Fotos des Schadens und ein Kostenvoranschlag für die professionelle Reinigung oder Reparatur.

Schnelle Hilfe und Schadenübernahme

Die Versicherung prüft die Unterlagen und vereinbart mit Ihnen die nächsten Schritte: Wird eine professionelle Reinigung, eine Reparatur oder sogar ein Ersatz des Sofas bezahlt? Je nach Art der Beschädigung. Der Zustand und das Alter des Sofas werden bei einer Entschädigung mitberücksichtigt.

Noch Fragen?
Wir helfen gerne.

Eine Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Besitztümer in Ihrem Zuhause vor Schäden durch Ereignisse wie Feuer, Diebstahl, Wasserschäden oder Naturkatastrophen. Sie hilft Ihnen, die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz der Gegenstände zu decken, falls sie beschädigt oder gestohlen werden. Kurz gesagt: Eine Hausratversicherung bietet finanzielle Sicherheit für Ihr Hab und Gut in Ihrem Zuhause.

Eine Hausratversicherung ist in den meisten Kantonen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch lohnt sich der Abschluss einer Hausratversicherung. Sie bietet finanzielle Sicherheit, wenn Gegenstände durch bestimmte Ereignisse kaputt gehen. In den Kantonen Nidwalden und Waadt sind die Einwohner verpflichtet, eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden abzuschliessen. Diese Versicherung muss bei einer bestimmten Stelle, der kantonalen Feuerversicherung, abgeschlossen werden. In den Kantonen Freiburg und Jura muss ebenfalls eine solche Versicherung abgeschlossen werden, wobei es den Bewohnern freigestellt ist, bei welcher Versicherungsgesellschaft sie diese Versicherung abschliessen.

Wenn Sie morgen umziehen sollten, was würden Sie den Zügelmännern mitgeben? All das ist Hausrat und in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.

Tipp: Wählen Sie Ihre Versicherungssumme so, dass Sie sich den gesamten Inhalt Ihres Zügelwagens damit neu kaufen könnten.

Die Versicherungssumme ist die maximale Entschädigung, welche die Versicherung im Falle eines Schadens oder Verlustes an Ihren persönlichen Gegenständen erbringt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Versicherungssumme eine Grenze darstellt. Sollte der Schaden höher sein als die Versicherungssumme, könnten zusätzliche Kosten möglicherweise von Ihnen getragen werden müssen. Daher ist es ratsam, eine angemessene Versicherungssumme zu wählen, um sicherzustellen, dass Ihre Besitztümer ausreichend geschützt sind, falls unerwartete Ereignisse eintreten.

Der Selbstbehalt ist jener Betrag, den Sie im Falle eines Schadens aus eigener Tasche zahlen müssen oder der von der Versicherung bei der Entschädigung in Abzug gebracht wird.

Gestützt auf Ihre Angaben (Anzahl Personen, Anzahl Zimmer und Ausstattung) wird Ihnen eine Versicherungssumme vorgeschlagen. Diese Summe basiert auf Erfahrungswerten von ähnlichen Wohnobjekten und soll Ihnen ein Basiswert für Ihre Versicherungssumme aufzeigen. Die Versicherungssumme muss aber dem Gesamtwert Ihres effektiven Hausrates entsprechen. Verlassen Sie sich deshalb nicht blind auf die Standardwerte des Online-Rechners, denn nur Sie können wissen, wie viel Wert Ihr Hausrat effektiv hat.

Tipp: Gehen Sie mit einem Notizblock von Zimmer zu Zimmer und notieren Sie, was für Mobiliar und was für Gegenstände Sie haben. So können Sie einen realistischen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats bestimmen – denken Sie dabei auch an die im Keller, Estrich und in der Garage verstauten Sachen. Fragen Sie beim Concierge
nach falls Sie unsicher sind.

Um die Versicherungssumme für Ihren Haushalt in einer Hausratversicherung zu berechnen, können Sie folgende Schritte befolgen:

Inventar erstellen: Bitte gehen Sie durch Ihre Wohnung und machen Sie eine Liste aller Ihrer Besitztümer. Darunter fallen Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung, Schmuck, Haushaltswaren und andere Wertgegenstände.

Wert schätzen: Bitte schätzen Sie den Wert jedes einzelnen Gegenstandes. Sie können beispielsweise den aktuellen Marktwert oder den Ersatzwert berücksichtigen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie Preise recherchieren oder einen Experten konsultieren.

Summieren: Bitte addieren Sie die geschätzten Werte aller Gegenstände zusammen, um den Gesamtwert Ihrer Besitztümer zu erhalten.

Puffer einplanen: Bitte berücksichtigen Sie einen zusätzlichen Betrag als Puffer für unvorhergesehene Ausgaben oder Preiserhöhungen.

Versicherungssumme festlegen: Basierend auf dem Gesamtwert Ihrer Besitztümer legen Sie bitte eine angemessene Versicherungssumme fest, die ausreicht, um im Falle eines Schadens oder Verlusts alle Ihre Gegenstände zu ersetzen. Wer die Summe zu niedrig ansetzt, läuft Gefahr, dass im Fall der Fälle nur ein Teil des Schadens ersetzt wird.

Es ist wichtig, regelmässig die Versicherungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, da sich der Wert Ihrer Besitztümer im Laufe der Zeit ändern kann.

Tipp: Laufen Sie mit einem Notizblock von Zimmer zu Zimmer, um den realistischen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats zu bestimmen – denken Sie dabei auch an die im Keller, Estrich und in der Garage verstauten Sachen.

Prinzipiell können die Mitbewohner eine gemeinsame Hausratversicherung abschliessen. Dies gilt auch für die Privathaftpflichtversicherung. Wir empfehlen allerdings individuelle Versicherungen pro Person. So verhindern Sie, dass jemand nach dem Auszug plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

Auf www.swisscom.ch/datenschutz finden Sie sowohl generelle Informationen zur Datenbearbeitung durch Swisscom wie auch Information zu zusätzlichen Datenbearbeitungen im Bereich der Versicherungsvermittlung. Wie das jeweilige Versicherungsunternehmen Ihre Daten bearbeitet, können Sie der Datenschutzerklärung oder den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens entnehmen.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, für die Sie gegenüber Dritten einstehen müssen. Personenschäden bedeutet, dass Sie eine Person unabsichtlich verletzen oder sogar töten. Sachschäden bedeutet, dass Sie das Eigentum einer anderen Person unabsichtlich zerstören, beschädigen oder gar verlieren. Aufgrund gesetzlicher Haftungs­bestimmungen – so genannter Kausalhaftungen – können sie auch für Schäden haftbar werden, die z.B. Ihre Kinder oder Haustiere verursachen. Weiter sind Mieter­schäden in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, also Beschädigungen und Zerstörungen des selbst bewohnten Mietobjekts.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie jemandem Schaden zufügen oder fremdes Eigentum beschädigen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die dadurch entstehen könnten, zum Beispiel Reparaturen oder medizinische Behandlungen.

Nein, eine Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig. Trotzdem ist sie einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn Sie jemandem Schaden zufügen – auch wenn dies unabsichtlich geschieht – haften Sie dafür. Das kann sehr schnell sehr viel Geld kosten. Begründete Ansprüche der geschädigten Person werden von der Versicherung bis zur gedeckten Summe übernommen. Werden unbegründete Ansprüche an Sie gestellt, werden diese von der Versicherung abgelehnt (sogenannter passiver Rechtsschutz).

Die Privathaftpflicht zahlt nicht nur Schäden, sie prüft auch, ob Sie überhaupt haftbar sind.

Da die Bewohner einer WG immer wieder wechseln können (Zu- und Wegzug), empfehlen wir, immer eine Privathaftpflichtversicherung pro Person abzuschliessen. So verhindern Sie, dass jemand nach dem Auszug plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

Ja, Sie sind als Tierhalter und damit für Schäden, welche Ihre Haustiere verursachen, zuschlagsfrei versichert. Jedoch gilt die Einschränkung bei Mieterschäden, dass Abnützungsschäden nicht versichert sind (z.B. durch Zerkratzen von Türpfosten durch die Katze).

Ja. Sie sind mit der Privathaftpflichtversicherung weltweit versichert.

Ja, die Haftpflichtversicherung für Private gilt weltweit. Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung nur bei maximaler Benützung von 25 Tagen pro Kalenderjahr gilt. Mietfahrzeuge sind nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen dafür den Abschluss des Services «Miet- und Sharingfahrzeuge» bei unserem Partner Zürich Versicherungen.

Rufen Sie uns an.

Sie finden die gewünschte Antwort nicht oder brauchen zusätzliche Hilfe?
Das Customer Care Team von Swisscom sure hilft Ihnen gerne weiter.
Von Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr.

Gratis

Wir bieten noch mehr

Alles über die Services rund um Versicherungen von Swisscom sure.

Die Internet-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in Fällen von Onlinekriminalität und beim Virenbefall Ihrer Geräte.

Ob Sturz-, Display- oder Wasserschaden: Mit dem rundum Schutz sind Sie vor den finanziellen Folgen einer Reparatur geschützt.